Schockstarre durch sexualisierte Gewalt ist kein Ja!
Am 12. Juni lehnte die Justizministerkonferenz den Antrag „Nur Ja heißt Ja“ von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina ab.
70% der Opfer sexualisierter Gewalt erstarren in Schockstarre. Das deutsche Sexualstrafrecht schützt sie nicht, weil es ein erkennbares „Nein“ verlangt, dass sie physiologisch nicht geben können.
Für die Opfer bedeutet das: Wer in einer Gewaltsituation erstarrt, muss im Nachhinein darlegen, warum er oder sie nicht nein sagte, sich nicht gewehrt hat, nicht floh ... .
Schockstarre ist kein Einverständnis. Ein Körper, der vor Angst nicht mehr reagieren kann, stimmt nicht zu. Er überlebt!